Beschluss:
1.
Hinsichtlich
der Mitgliedschaft des Landkreises in der AGFK wird auf den Beschluss zu Antrag
Nr. 4 verwiesen.
2.
Zur
Umsetzung und Fortschreibung des Radwegekonzepts des Landkreises und für die
Planung von Radwegen wird ein Radwegekoordinator eingestellt. Eine
entsprechende Stelle (bis EGr. 11) ist im Stellenplan auszuweisen. In den
Haushalt 2019 werden hierfür anteilige Personalkosten in Höhe von 35.000 Euro
eingestellt.
3.
Für
die Planung des Baues von Radwegen ab dem Jahr 2020 werden Haushaltsmittel in
Höhe von 10.000 EUR in den Haushalt 2019 eingestellt.