Beschluss:
1)
Der Kreistag stellt nach Durchführung der örtlichen Prüfung die Jahresrechnung 2014 für den Kreishaushalt gemäß Art. 88 Abs. 3 LkrO fest.
Ja 44 Nein 0
2)
Der Kreistag erteilt der Verwaltung für die o.g. Jahresrechnung 2014 Entlastung.
Ja 43 Nein 0