Beschluss:
Der Kreistag beschließt, dass die Finanzierung von Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) nach Abzug der staatlichen Förderung und des Trägeranteils in einem Verhältnis von 80:20 zwischen dem Landkreis Donau-Ries und dem jeweiligen Sachaufwandsträger aufgeteilt wird.