Beschluss:
Aufgrund der Art. 57 ff. LKrO erlässt der Kreistag die in der Originalniederschrift beigefügte Haushaltssatzung des Landkreises Donau-Ries mit einem Kreisumlagehebesatz von 47,00 v. H. für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich des Haushaltsplans 2018.
Weiterhin beschließt der Kreistag gemäß Art. 64 Abs. 4 LKrO den mit dem Haushaltsplan 2018 vorgelegten Finanzplan für die Haushaltsjahre 2017 bis 2021 samt dem ihm zugrunde liegenden Investitionsprogramm.