Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0

Beschluss:

 

1.    Der Kreistag beschließt die Aufstellung des Betrauungsakts mit den Anlagen 1) bis 5) und ermächtigt die Landkreisverwaltung den Betrauungsakt als öffentlich-rechtlichen Zuwendungsbescheid gegenüber dem Verein zu erlassen.

 

2.    Der Kreistag beschließt weiterhin, die Landkreisverwaltung zu ermächtigen ohne erneute Beschlussfassung der Kreisgremien Änderungen und Ergänzungen am Betrauungsakt vorzunehmen, soweit diese nur redaktioneller Art sind oder durch zwingende Vorgaben von EU-Behörden, der Rechtsaufsicht des Landkreises oder Finanzbehörden erforderlich werden oder die Höhe der Ausgleichsleistungen nicht verändern.