Beschluss
Der Stadt Donauwörth wird der beantragte Zuschuss in Höhe von 42.000,00 € zur Beschaffung eines Gerätewagen Logistik GW-L2 für die FF Riedlingen zugesagt.
Die Mittel werden im Kreishaushalt 2018 eingestellt. Die Auszahlung erfolgt gemäß der Vorgaben der Zuwendungsrichtlinie nach Vorlage der notwendigen Unterlagen und Freigabe durch den Kreisausschuss.
Anschließend bittet Kreisrätin Straka zum Presseartikel „Monheim fordert Geld vom Landkreis“ (Der Stadtrat von Monheim bemängelt, dass die Kommune trotz gesetzlicher Vorgaben keine Zuschüsse für zwei Feuerwehrfahrzeuge erhalten hat) Stellung zu nehmen, weil das Thema offensichtlich für große Aufregung sorgt.
Landrat Rößle bittet Herrn Srownal den Sachverhalt kurz vorzutragen.
Vortrag Herr
Srownal
Am 05.02.2016
beantragte die Stadt Monheim, das Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 sowie den
Gerätewagen Logistik GW-L2 der Freiwilligen Feuerwehr Monheim aufgrund der kurz
zuvor erlassenen Förderrichtlinie des Landkreises zu bezuschussen. Die beiden
Fahrzeuge waren jedoch bereits in den Jahren 2012 (Ausschreibung) und 2013
(Indienststellung) beschafft worden, somit deutlich vor dem Inkrafttreten der
Förderrichtlinie zum 30.10.2015. Die Förderrichtlinie des Landkreises sieht
keine nachträgliche Bezuschussung von Fahrzeugen vor. Vor dem Inkrafttreten der
Richtlinie musste vor der Beschaffung eines Fahrzeugs ein Antrag gestellt
werden, der anschließend als Einzelfallentscheidung vom Kreistag genehmigt oder
abgelehnt wurde. Um ein genormtes Vorgehen und nachvollziehbarere
Entscheidungen zu schaffen, wurde schließlich eine Zuwendungsrichtlinie
erlassen.
Im Landratsamt wurde
der Antrag dann von den beiden beteiligten Fachbereichen Feuerwehrwesen und
Kämmerei geprüft und bearbeitet. Im Zuge dieser Bearbeitung wurde der Stadt
Monheim auch vorab telefonisch mitgeteilt, dass eine nachträgliche Förderung
aufgrund der nun geltenden Richtlinie leider nicht möglich sei. Am 23.06.2016
erfolgte dann die schriftliche Ablehnung eines Zuschusses an die Stadt Monheim.
Erst am 27.11.2017
nahm ein Mitarbeiter der VG Monheim telefonisch Kontakt mit dem Landratsamt auf
und teilte mit, dass diese Ablehnung durch den Rechnungsprü-fungsausschuss der
Stadt Monheim kritisiert wurde. Daraufhin wurde die Entscheidung nochmals
mündlich erörtert und dem Landratsamt wurde zugesagt, dass die rechtlichen
Gründe nochmals dem Ausschuss erläutert würden. Eine weitere Kontaktaufnahme
mit dem Landratsamt erfolgte danach nicht mehr.
Im Bericht der
Donauwörther Zeitung vom 02.12.2017 wird u.a. Bezug auf die Förderung der
beiden Rüstwagen der Städte Donauwörth und Nördlingen genommen.
Die Beschaffung der
beiden Sonderfahrzeuge wurde zwar tatsächlich vor dem Erlass der
Förderrichtlinie durch die Städte beschlossen. Jedoch wurde – im Gegensatz zu
den beiden Fahrzeugen der Stadt Monheim – von den Städten Donauwörth und
Nördlingen jeweils vor der Beschaffung ein Zuwendungsantrag gestellt, der durch
den Kreisausschuss im Rahmen einer Einzelfallentscheidung behandelt wurde.
Lediglich der konkrete Zuwendungsbetrag richtete sich nach der kurz darauf
beschlossenen Förderrichtlinie des Landkreises. Folglich sind die Vorgänge
nicht miteinander vergleichbar.
Kreisrätin Straka dankt Herrn Srownal für seinen Vortrag. Sie führt aus, dass es sich um eine klare und nachvollziehbare Begründung handelt.
Nachdem keine Fragen zu diesem Thema mehr offen sind, beendet Landrat Rößle den öffentlichen Teil der Sitzung um 9.45 Uhr.