Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

 

Beschluss

 

Der Stadt Donauwörth wird der beantragte Zuschuss in Höhe von 42.000,00 € zur Beschaffung eines Gerätewagen Logistik GW-L2  für die FF Riedlingen zugesagt.

Die Mittel werden im Kreishaushalt 2018 eingestellt. Die Auszahlung erfolgt gemäß der Vorgaben der Zuwendungsrichtlinie nach Vorlage der notwendigen Unterlagen und Freigabe durch den Kreisausschuss.

 

 

 

 

Anschließend bittet Kreisrätin Straka zum Presseartikel „Monheim fordert Geld vom Landkreis“ (Der Stadtrat von Monheim bemängelt, dass die Kommune trotz gesetzlicher Vorgaben keine Zuschüsse für zwei Feuerwehrfahrzeuge erhalten hat) Stellung zu nehmen, weil das Thema offensichtlich für große Aufregung sorgt.

 

Landrat Rößle bittet Herrn Srownal den Sachverhalt kurz vorzutragen.

 

Vortrag Herr Srownal

 

Am 05.02.2016 beantragte die Stadt Monheim, das Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 sowie den Gerätewagen Logistik GW-L2 der Freiwilligen Feuerwehr Monheim aufgrund der kurz zuvor erlassenen Förderrichtlinie des Landkreises zu bezuschussen. Die beiden Fahrzeuge waren jedoch bereits in den Jahren 2012 (Ausschreibung) und 2013 (Indienststellung) beschafft worden, somit deutlich vor dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie zum 30.10.2015. Die Förderrichtlinie des Landkreises sieht keine nachträgliche Bezuschussung von Fahrzeugen vor. Vor dem Inkrafttreten der Richtlinie musste vor der Beschaffung eines Fahrzeugs ein Antrag gestellt werden, der anschließend als Einzelfallentscheidung vom Kreistag genehmigt oder abgelehnt wurde. Um ein genormtes Vorgehen und nachvollziehbarere Entscheidungen zu schaffen, wurde schließlich eine Zuwendungsrichtlinie erlassen.

Im Landratsamt wurde der Antrag dann von den beiden beteiligten Fachbereichen Feuerwehrwesen und Kämmerei geprüft und bearbeitet. Im Zuge dieser Bearbeitung wurde der Stadt Monheim auch vorab telefonisch mitgeteilt, dass eine nachträgliche Förderung aufgrund der nun geltenden Richtlinie leider nicht möglich sei. Am 23.06.2016 erfolgte dann die schriftliche Ablehnung eines Zuschusses an die Stadt Monheim.

Erst am 27.11.2017 nahm ein Mitarbeiter der VG Monheim telefonisch Kontakt mit dem Landratsamt auf und teilte mit, dass diese Ablehnung durch den Rechnungsprü-fungsausschuss der Stadt Monheim kritisiert wurde. Daraufhin wurde die Entscheidung nochmals mündlich erörtert und dem Landratsamt wurde zugesagt, dass die rechtlichen Gründe nochmals dem Ausschuss erläutert würden. Eine weitere Kontaktaufnahme mit dem Landratsamt erfolgte danach nicht mehr.

Im Bericht der Donauwörther Zeitung vom 02.12.2017 wird u.a. Bezug auf die Förderung der beiden Rüstwagen der Städte Donauwörth und Nördlingen genommen.

Die Beschaffung der beiden Sonderfahrzeuge wurde zwar tatsächlich vor dem Erlass der Förderrichtlinie durch die Städte beschlossen. Jedoch wurde – im Gegensatz zu den beiden Fahrzeugen der Stadt Monheim – von den Städten Donauwörth und Nördlingen jeweils vor der Beschaffung ein Zuwendungsantrag gestellt, der durch den Kreisausschuss im Rahmen einer Einzelfallentscheidung behandelt wurde. Lediglich der konkrete Zuwendungsbetrag richtete sich nach der kurz darauf beschlossenen Förderrichtlinie des Landkreises. Folglich sind die Vorgänge nicht miteinander vergleichbar.

 

Kreisrätin Straka dankt Herrn Srownal für seinen Vortrag. Sie führt aus, dass es sich um eine klare und nachvollziehbare Begründung handelt.

 

Nachdem keine Fragen zu diesem Thema mehr offen sind, beendet Landrat Rößle den öffentlichen Teil der Sitzung um 9.45 Uhr.