Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

 

Beschluss:

Dem Jobcenter Donau-Ries wird für den höheren personellen Verwaltungsaufwand, der durch die Aufrechterhaltung der Geschäftsstelle Nördlingen entsteht, für die Zeit ab 01.01.2018 bis zur Inbetriebnahme der neuen Landratsamtsaußenstelle in Nördlingen, längstens bis zu 31.12.2019, ein Ausgleich dadurch gewährt, dass in der Personalkostenabrechnung die Personalkosten einer Sachbearbeitungsstelle erlassen werden.“