Beschluss:
Dem Jobcenter
Donau-Ries wird für den höheren personellen Verwaltungsaufwand, der durch die
Aufrechterhaltung der Geschäftsstelle Nördlingen entsteht, für die Zeit ab
01.01.2018 bis zur Inbetriebnahme der neuen Landratsamtsaußenstelle in
Nördlingen, längstens bis zu 31.12.2019, ein Ausgleich dadurch gewährt, dass in
der Personalkostenabrechnung die Personalkosten einer Sachbearbeitungsstelle
erlassen werden.“