Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0

 

Beschluss

 

I.       Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 29.05.17 über folgende ihm vorgelegten Entwürfe für die Gründung des neu zu gründenden Vereins beraten:

 

1)   Entwurf der Satzung

2)   Entwurf der Wahlordnung

3)   Entwurf der Beitragsordnung

4)   Entwurf der Geschäftsordnung für den Vorstand

5)   Entwurf der Markenordnung

 

Änderungs- oder Ergänzungswünsche wurden von Seiten des Kreistages nicht vorgebracht.

 

II.      Der Kreistag beschließt wie folgt:

 

1.   Der Kreistag hat Kenntnis genommen von den Entwürfen, die der Gründungs-versammlung des neu zu gründenden Vereins zur Beschlussfassung und zur Gründung des Vereins vorgelegt werden sollen. Der Kreistag billigt diese Entwürfe als Grundlage der Vereinsgründung.

 

2.   Der Landkreis Donau-Ries wird dem zu gründenden Verein Geopark Ries als Gründungsmitglied beitreten. Er ermächtigt die Verwaltung, durch einen bevollmächtigten Vertreter an der Gründungsversammlung teilzunehmen, für die Annahme der Satzung und der Zusatzordnungen zu stimmen und den Beitritt des Landkreises Donau-Ries zum Verein zu erklären.

 

3.   Der Landkreis ermächtigt die Verwaltung, als Gründungsmitglied vor der Gründungsversammlung und in der Gründungsversammlung, sowie nach erfolgter Gründung im Rahmen der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister, Änderungen der Satzung und der Zusatzordnungen zuzustimmen, soweit solche

 

a)  entweder von der Gründungsversammlung mehrheitlich beschlossen werden

b)  oder aufgrund von Anregungen oder Beanstandungen der Rechtsaufsicht, Steuerbehörden oder des Vereinsregisters erforderlich werden und die Rechte und Pflichten des Landkreises als Mitglied gegenüber den ursprünglichen Fassungen nicht verändern oder beeinträchtigen.

 

4.   Der Landkreis ermächtigt die Verwaltung weiter, den Verein in seinem Namen mit der Verfolgung der Zwecke und der Erfüllung der Aufgaben entsprechend dem satzungsgemäßen Zweck als öffentliche Aufgabe im Sinne von § 108 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, zunächst befristet bis zum 31.12.2021, zu beauftragen. Nach Ablauf der Frist ist die Erfüllung öffentlicher Aufgaben entsprechend dem Vereinszweck zu überprüfen und die Beauftragung gegebenenfalls zu erneuern.

 


5.   Der Landkreis hat sicherzustellen, dass die Zuwendung von Beiträgen, Umlagen, Personal- und Sachgestaltungen, soweit sich diese als Beihilfen im Sinne von
Art. 107 Buchst. AEUV darstellen, in beihilferechtskonformer Weise als „DAWI“ (Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse) erfolgen und hierzu, unverzüglich nach Gründung des Vereins und dessen Eintragung in das Vereinsregister und vor der Gewährung von Beihilfen an den Verein, gemeinsam mit den anderen ordentlichen öffentlich-rechtlichen Mitgliedern des Vereins, ein Betrauungsakt nach Maßgabe des Freistellungsbescheides 2012 der Europäischen Union aufgestellt wird. Über die Aufstellung dieses Betrauungsaktes ist vom Kreistag gesondert Beschluss zu fassen.

 

6.   Die Verwaltung des Landkreises wird ermächtigt, mit den Geopark Ries-Führern auf der Grundlage der mit diesen bestehenden Verträge Vereinbarungen zu treffen, welche den Übergang dieser Verträge mit allen Rechten und Pflichten vom Landkreis auf den zu gründenden Verein nach seiner Gründung und Eintragung im Vereinsregister bewirken.

 

7.   Die Verwaltung des Landkreises wird ermächtigt, bezüglich der so genannten „Geopark Ries kulinarisch Partner“ des Geoparks Geschäftsbesorgungsverträge über die künftige Zusammenarbeit abzuschließen, welche etwaige vertragliche Beziehungen mit diesen Partnern vom Landkreis mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen zu gründenden Verein nach seiner Gründung und Eintragung im Vereinsregister überleiten bzw. neu begründen, soweit mit den Partnern diesbezüglich schriftliche Vereinbarungen noch nicht bestehen.

 

8.   Der Landkreis Donau-Ries gibt dem Verein einen jährlichen Zuschuss in Höhe der im Haushalt 2017 angesetzten Mittel. Der Zuschuss für 2017 reduziert sich um die bereits bis zur abgeschlossenen Vereinsgründung verbrauchten Haushaltsmittel.