Beschluss
Der Kreistag beschließt die Verabschiedung
der nachfolgenden Resolution.
Ausgangssituation:
Bei der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energiefragen am
26.10.2016 wurden von der FfE GmbH die aktuellen Daten zu Energieverbrauch und
-erzeugung im LK Donau-Ries präsentiert.
Es wurde hier die wichtige Rolle der Biogasanlagen im LK deutlich: Sie
sind verantwortlich für 41 % der regenerativen Strom- und 33 % der
regenerativen Wärmeerzeugung des Landkreises.
Biogasanlagen werden aktuell durch die Einspeisevergütung im Rahmen des
Gesetzes für den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG) gefördert, die Förderdauer
ist dabei anlagenspezifisch auf 20 Jahre beschränkt – viele der Anlagen fallen
in den nächsten 10 Jahren aus der aktuellen Förderung.
Seit 2017 gilt eine novellierte Fassung des EEG (Gesetz für den Ausbau
erneuerbarer Energien), die in Zukunft die Teilnahme an Ausschreibungen statt
bisher festen Vergütungssätzen vorsieht. Außerdem gibt es Prämien für die
flexible Erzeugung von Strom als systemdienliche Leistungen. Damit verbunden
sind umfangreiche Änderungen für die Anlagenbetreiber hinsichtlich der
Vermarktung und der technischen Anforderungen. Insgesamt verschlechtert sich
die Erlössituation damit für die Anlagenbetreiber und die Rahmenbedingungen
werden deutlich komplizierter.
Auf Vorschlag von Frau Meißler wurde ein Workshop zum Thema
Biogasanlagen im Landkreis durchgeführt, womit die FfE beauftragt wurde. Es
ging dabei darum, ein besseres Verständnis der Situation zu bekommen und zu
diskutieren, wie man die Situation der Biogasanlagen im Landkreis an die neuen
Rahmenbedingungen anpassen kann und welche weiteren Ziele der Landkreis in
diesem Zusammenhang verfolgt.
Auf Grundlage der intensiven Diskussionen und umfangreichen Ergebnisse
des Workshops wurde der folgende Resolutionsentwurf entwickelt:
Biogasanlagenresolution Landkreis Donau-Ries
Aktuelle und zukünftige Bedeutung der Biogasanlagen für eine
erfolgreiche Energiewende im Landkreis Donau-Ries
Ausgangssituation Der
Landkreis Donau-Ries hat sich das Leitziel gesetzt, bis 2030 60 % des
Endenergieverbrauchs für Strom und Wärme aus Erneuerbaren Energien zu decken.
Dieses Ziel ist nochmals deutlich ambitionierter als die Ziele auf Bundes-
und Landesebene. Die
bisherigen Anstrengungen haben dazu beigetragen, dass im Landkreis bereits
knapp 90 % des Strom- sowie gut 20 % des Wärmeverbrauchs durch
Erneuerbare Energien gedeckt wird. Dies entspricht in Summe einem Anteil von
etwa 40 %. Der Landkreis übernimmt somit eine Vorreiterrolle bei der
erfolgreichen Umsetzung der Energiewende. Große
Teile dieser erneuerbaren Erzeugung leisten derzeit die rund
120 Biogasanlagen im Landkreis, die mit einer elektrischen
Gesamtleistung von etwa 65 Megawatt für etwa zwei Fünftel der
regenerativen Strom- sowie einem Drittel der regenerativen Wärmeversorgung
des Landkreises verantwortlich sind. Diese
Anlagen werden aktuell durch die Einspeisevergütung im Rahmen des Gesetzes
für den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG) gefördert. Die Förderdauer der
aktuellen EEG-Vergütungen ist je Anlage auf 20 Jahre beschränkt. Ein
Großteil der Anlagen fällt damit in den kommenden 10 Jahren aus der
Förderung, insgesamt sind dies ca. zwei Drittel der derzeit installierten
elektrischen Leistung bis 2026. Neben
der Bestandssicherung dieser Anlagen wird der Ausbau anderer Erneuerbarer Energien
erforderlich sein, um das Energieleitziel für 2030 zu erreichen. Der weitere
Betrieb der Biogasanlagen steht also nicht in Konkurrenz zu anderen
Erneuerbaren wie Photovoltaik und Windkraft. Vielmehr ergänzen sich diese, da
Biogasanlagen aufgrund ihrer Flexibilität auch in den Zeiten Energie erzeugen
können, in denen Sonne und Wind ausbleiben. Biogasanlagen
gewährleisten auch für die Zukunft eine grundlastfähige und flexible Stromerzeugung
aus Erneuerbaren Energien und tragen damit zur Erreichung der regionalen und
nationalen Klimaschutzziele sowie der Versorgungssicherheit bei. Ein Wegfall
der Biogasanlagen nach deren aktueller Förderdauer würde die Erreichung der
aktuellen Klimaschutzziele stark gefährden. |
Resolution
Die Interessen und Anliegen aller Bewohner des
Landkreises werden vom Kreistag sehr ernst genommen. Eine nachhaltige
Energieversorgung ist die Grundlage für das Wachstum und Wohlergehen kommender
Generationen. In gleichem Maße sollen soziale, wirtschaftliche und ökologische
Aspekte bei der Entwicklung des Landkreises berücksichtigt werden.
Ñ Der Kreistag ist von der
Wichtigkeit der Biogaserzeugung im Gesamtkonzept für den Landkreis überzeugt.
Ñ
Der
Kreistag befürwortet ein ganzheitliches Konzept bei der Energieversorgung, in
dem die verschiedenen Technologien ihren Platz haben. Hier spielen die
bestehenden Biogasanlagen eine wichtige Rolle.
Ñ
Um
das Energieleitziel des Landkreises zu erreichen, ist es dringend erforderlich,
frühzeitig die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Betrieb der bestehenden
Biogasanlagen auch über die aktuelle EEG-Förderung hinaus zu gewährleisten.
Aktuell wird ein Großteil des in Schwaben
verbrauchten Stroms im Kernkraftwerk
Gundremmingen erzeugt. Durch die Abschaltung dessen beider Blöcke 2017
bzw. 2021 wird die Region Schwaben zunächst vom Netto-Stromexporteur zum
-importeur. Durch die Energieerzeugung in Biogasanlagen wird auch zukünftig ein
regionaler Beitrag zur Versorgungssicherheit gewährleistet
Ñ
Aus
diesem Grund unterstützt der Kreistag den Erhalt der Biogasanlagen als grundlastfähige
Stromerzeuger in der Region.
Die nationalen Zahlen zeigen, dass gerade im
regenerativen Wärmebereich Deutschland die gesetzten Ziele wohl verfehlen wird
und es daher umso wichtiger ist, bereits erzielte Erfolge nachhaltig zu
sichern.
Ñ
Biogasanlagen
(Kraft-Wärme-Kopplung) spielen auch für die regenerative Wärmebereitstellung im
Landkreis eine wichtige Rolle, die wir erhalten wollen.
Der Kreistag ist sich bewusst, dass durch die
umfangreiche Biogaserzeugung ein hoher Anteil der landwirtschaftlichen
Anbauflächen im Landkreis für Mais und andere Energiepflanzen benötigt wird.
Für die traditionellen landwirtschaftlichen Strukturen der Region sind
bäuerliche Betriebe und ackerbauliche Diversität wichtige Merkmale, die die
dörflichen Strukturen prägen und auszeichnen.
Ñ
Wir
unterstreichen, dass die Bestandssicherung der Biogasanlagen nicht in Konkurrenz
zu den bäuerlichen Strukturen, insbesondere der Viehhaltung, stehen soll und
sich diese im Gegenteil eher ergänzen sollen. Auf diese Weise sollen sowohl die
Erzeugung hochwertiger Lebensmittel als auch die Versorgung mit regenerativem
Strom und Wärme gewährleistet werden.
Für die Anlagenbetreiber bedeuten die aktuellen
Änderungen des EEGs und die noch unklare weitere Entwicklung eine große
Unsicherheit.
Ñ
Der
Kreistag fordert daher die politischen Entscheidungsträger auf Landes- und Bundesebene
dazu auf, stabile Rahmenbedingungen für die Anlagenbetreiber zu schaffen.
Ñ
Der
Kreistag erkennt an, dass es weiterhin politischer Anstrengungen bedarf, um
alle Beteiligten anzusprechen. Diese Resolution bildet dabei einen wichtigen
Schritt. Vor allem hinsichtlich der nationalen Entscheidungsträger gilt es, die
Möglichkeiten der Einflussnahme zu nutzen. Deshalb soll diese Resolution z. B.
weitergeleitet werden an die Abgeordneten des Landkreises, die zuständigen
Ministerien von Bund und Land wie Wirtschaft/Energie, Landwirtschaft, Umwelt,
die Verantwortlichen Minister von Bund und Land , die betroffenen Verbände der
Biogasanlagenhersteller/-betreiber soweit bekannt, die regionalen und
überregionalen Medien
Ausblick - Mögliche
Maßnahmen für die Zukunft Regelmäßige Überprüfung der
Rahmenbedingungen Eine regelmäßige Überprüfung
der Erzeugungssituation im Landkreis sowie der Rahmenbedingungen ermöglichen
es, gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen zur Anpassung ergreifen zu können,
da der regulatorische und energiemarktwirtschaftliche Rahmen ständigen Veränderungen unterliegen.
In diesen Prozess sind sowohl die Anlagenbetreiber, die Landwirte, interessierte
Bürger und anderweitig Aktive einzubinden. Denn nur gemeinsam kann die
Energiewende erfolgreich sein. Einsatz alternativer Substrate Umweltverträglichkeit und
Nachhaltigkeit versteht der Kreistag als wichtige Aspekte des Betriebes von
Biogasanlagen. Um dies zu fördern, spricht sich der Kreistag dafür aus,
zukünftig vermehrt alternative Substrate einzusetzen. Der im EEG 2017 festgelegte „Maisdeckel“
von 50 % (später 44 %) wird daher begrüßt. Auf diese Weise werden
sowohl die Diversität des landwirtschaftlichen Anbaus als auch die
energetische Verwertung biogener Reststoffe gefördert. Diese sollen auch aus
anderen landwirtschaftlichen Betrieben bezogen werden können. Erhöhung des Wärmenutzungsgrades Durch eine zunehmende
Erschließung der naheliegenden Gebiete mit Nahwärmenetzen kann der
Wärmenutzungsgrad der Anlagen verbessert werden. Beispiele weiterer
Möglichkeiten zusätzlicher Wärmenutzung sind die Nachverstromung durch
ORC-Anlagen (Organic Rankine Cycle – Verfahren zur Stromgewinnung aus Wärme
bei niedrigen Temperaturen) oder die Lieferung von Wärme an industrielle
Verbraucher. Durch diese Maßnahmen können sowohl Emissionen vermieden
(Substitution von fossilen Brennstoffen) als auch die Wirtschaftlichkeit der
Anlagen verbessert werden (erhöhte Erlöse). Informationsangebot für
Anlagenbetreiber Durch eine regelmäßige und
zeitnahe Information der Anlagenbetreiber über Maßnahmen technischer und
organisatorischer Art können diese bestmöglich auf die neue Wettbewerbssituation
vorbereitet werden. Darüber hinaus könnten Strukturen für ggf. gemeinsame
Vermarktungsmöglichkeiten geprüft und geschaffen werden. Öffentlichkeitsarbeit Geeignete Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung und zur Akzeptanzbildung können helfen,
die wichtige Bedeutung der Biogasanlagen für die nachhaltige Energieversorgung
des Landkreises zu kommunizieren. |
Anschließend beendet Landrat Rößle um 11.30 Uhr die Sitzung.