Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 1

 

Beschluss

 

Der Kreistag beschließt die Verabschiedung der nachfolgenden Resolution.

 

Ausgangssituation:

 

Bei der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energiefragen am 26.10.2016 wurden von der FfE GmbH die aktuellen Daten zu Energieverbrauch und -erzeugung im LK Donau-Ries präsentiert.

 

Es wurde hier die wichtige Rolle der Biogasanlagen im LK deutlich: Sie sind verantwortlich für 41 % der regenerativen Strom- und 33 % der regenerativen Wärmeerzeugung des Landkreises.

 

Biogasanlagen werden aktuell durch die Einspeisevergütung im Rahmen des Gesetzes für den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG) gefördert, die Förderdauer ist dabei anlagenspezifisch auf 20 Jahre beschränkt – viele der Anlagen fallen in den nächsten 10 Jahren aus der aktuellen Förderung.

 

Seit 2017 gilt eine novellierte Fassung des EEG (Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien), die in Zukunft die Teilnahme an Ausschreibungen statt bisher festen Vergütungssätzen vorsieht. Außerdem gibt es Prämien für die flexible Erzeugung von Strom als systemdienliche Leistungen. Damit verbunden sind umfangreiche Änderungen für die Anlagenbetreiber hinsichtlich der Vermarktung und der technischen Anforderungen. Insgesamt verschlechtert sich die Erlössituation damit für die Anlagenbetreiber und die Rahmenbedingungen werden deutlich komplizierter.

 

Auf Vorschlag von Frau Meißler wurde ein Workshop zum Thema Biogasanlagen im Landkreis durchgeführt, womit die FfE beauftragt wurde. Es ging dabei darum, ein besseres Verständnis der Situation zu bekommen und zu diskutieren, wie man die Situation der Biogasanlagen im Landkreis an die neuen Rahmenbedingungen anpassen kann und welche weiteren Ziele der Landkreis in diesem Zusammenhang verfolgt.

 

Auf Grundlage der intensiven Diskussionen und umfangreichen Ergebnisse des Workshops wurde der folgende Resolutionsentwurf entwickelt:

 


Biogasanlagenresolution Landkreis Donau-Ries

Aktuelle und zukünftige Bedeutung der Biogasanlagen für eine erfolgreiche Energiewende im Landkreis Donau-Ries

 

Ausgangssituation

Der Landkreis Donau-Ries hat sich das Leitziel gesetzt, bis 2030 60 % des Endenergieverbrauchs für Strom und Wärme aus Erneuerbaren Energien zu decken. Dieses Ziel ist nochmals deutlich ambitionierter als die Ziele auf Bundes- und Landesebene.

Die bisherigen Anstrengungen haben dazu beigetragen, dass im Landkreis bereits knapp 90 % des Strom- sowie gut 20 % des Wärmeverbrauchs durch Erneuerbare Energien gedeckt wird. Dies entspricht in Summe einem Anteil von etwa 40 %. Der Landkreis übernimmt somit eine Vorreiterrolle bei der erfolgreichen Umsetzung der Energiewende.

Große Teile dieser erneuerbaren Erzeugung leisten derzeit die rund 120 Biogasanlagen im Landkreis, die mit einer elektrischen Gesamtleistung von etwa 65 Megawatt für etwa zwei Fünftel der regenerativen Strom- sowie einem Drittel der regenerativen Wärmeversorgung des Landkreises verantwortlich sind.

Diese Anlagen werden aktuell durch die Einspeisevergütung im Rahmen des Gesetzes für den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG) gefördert. Die Förderdauer der aktuellen EEG-Vergütungen ist je Anlage auf 20 Jahre beschränkt. Ein Großteil der Anlagen fällt damit in den kommenden 10 Jahren aus der Förderung, insgesamt sind dies ca. zwei Drittel der derzeit installierten elektrischen Leistung bis 2026.

Neben der Bestandssicherung dieser Anlagen wird der Ausbau anderer Erneuerbarer Energien erforderlich sein, um das Energieleitziel für 2030 zu erreichen. Der weitere Betrieb der Biogasanlagen steht also nicht in Konkurrenz zu anderen Erneuerbaren wie Photovoltaik und Windkraft. Vielmehr ergänzen sich diese, da Biogasanlagen aufgrund ihrer Flexibilität auch in den Zeiten Energie erzeugen können, in denen Sonne und Wind ausbleiben.

Biogasanlagen gewährleisten auch für die Zukunft eine grundlastfähige und flexible Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und tragen damit zur Erreichung der regionalen und nationalen Klimaschutzziele sowie der Versorgungssicherheit bei. Ein Wegfall der Biogasanlagen nach deren aktueller Förderdauer würde die Erreichung der aktuellen Klimaschutzziele stark gefährden.


 

Resolution

Die Interessen und Anliegen aller Bewohner des Landkreises werden vom Kreistag sehr ernst genommen. Eine nachhaltige Energieversorgung ist die Grundlage für das Wachstum und Wohlergehen kommender Generationen. In gleichem Maße sollen soziale, wirtschaftliche und ökologische Aspekte bei der Entwicklung des Landkreises berücksichtigt werden.

Ñ       Der Kreistag ist von der Wichtigkeit der Biogaserzeugung im Gesamtkonzept für den Landkreis überzeugt.

 

Ñ       Der Kreistag befürwortet ein ganzheitliches Konzept bei der Energieversorgung, in dem die verschiedenen Technologien ihren Platz haben. Hier spielen die bestehenden Biogasanlagen eine wichtige Rolle.

 

Ñ       Um das Energieleitziel des Landkreises zu erreichen, ist es dringend erforderlich, frühzeitig die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Betrieb der bestehenden Biogasanlagen auch über die aktuelle EEG-Förderung hinaus zu gewährleisten.

Aktuell wird ein Großteil des in Schwaben verbrauchten Stroms im Kernkraftwerk  Gundremmingen erzeugt. Durch die Abschaltung dessen beider Blöcke 2017 bzw. 2021 wird die Region Schwaben zunächst vom Netto-Stromexporteur zum -importeur. Durch die Energieerzeugung in Biogasanlagen wird auch zukünftig ein regionaler Beitrag zur Versorgungssicherheit gewährleistet

Ñ       Aus diesem Grund unterstützt der Kreistag den Erhalt der Biogasanlagen als grundlastfähige Stromerzeuger in der Region.

Die nationalen Zahlen zeigen, dass gerade im regenerativen Wärmebereich Deutschland die gesetzten Ziele wohl verfehlen wird und es daher umso wichtiger ist, bereits erzielte Erfolge nachhaltig zu sichern.

Ñ       Biogasanlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) spielen auch für die regenerative Wärmebereitstellung im Landkreis eine wichtige Rolle, die wir erhalten wollen.

Der Kreistag ist sich bewusst, dass durch die umfangreiche Biogaserzeugung ein hoher Anteil der landwirtschaftlichen Anbauflächen im Landkreis für Mais und andere Energiepflanzen benötigt wird. Für die traditionellen landwirtschaftlichen Strukturen der Region sind bäuerliche Betriebe und ackerbauliche Diversität wichtige Merkmale, die die dörflichen Strukturen prägen und auszeichnen.

Ñ       Wir unterstreichen, dass die Bestandssicherung der Biogasanlagen nicht in Konkurrenz zu den bäuerlichen Strukturen, insbesondere der Viehhaltung, stehen soll und sich diese im Gegenteil eher ergänzen sollen. Auf diese Weise sollen sowohl die Erzeugung hochwertiger Lebensmittel als auch die Versorgung mit regenerativem Strom und Wärme gewährleistet werden.

Für die Anlagenbetreiber bedeuten die aktuellen Änderungen des EEGs und die noch unklare weitere Entwicklung eine große Unsicherheit.

Ñ       Der Kreistag fordert daher die politischen Entscheidungsträger auf Landes- und Bundesebene dazu auf, stabile Rahmenbedingungen für die Anlagenbetreiber zu schaffen.

 

Ñ       Der Kreistag erkennt an, dass es weiterhin politischer Anstrengungen bedarf, um alle Beteiligten anzusprechen. Diese Resolution bildet dabei einen wichtigen Schritt. Vor allem hinsichtlich der nationalen Entscheidungsträger gilt es, die Möglichkeiten der Einflussnahme zu nutzen. Deshalb soll diese Resolution z. B. weitergeleitet werden an die Abgeordneten des Landkreises, die zuständigen Ministerien von Bund und Land wie Wirtschaft/Energie, Landwirtschaft, Umwelt, die Verantwortlichen Minister von Bund und Land , die betroffenen Verbände der Biogasanlagenhersteller/-betreiber soweit bekannt, die regionalen und überregionalen Medien

 

 

Ausblick - Mögliche Maßnahmen für die Zukunft

Regelmäßige Überprüfung der Rahmenbedingungen

Eine regelmäßige Überprüfung der Erzeugungssituation im Landkreis sowie der Rahmenbedingungen ermöglichen es, gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen zur Anpassung ergreifen zu können, da der regulatorische und energiemarktwirtschaftliche  Rahmen ständigen Veränderungen unterliegen. In diesen Prozess sind sowohl die Anlagenbetreiber, die Landwirte, interessierte Bürger und anderweitig Aktive einzubinden. Denn nur gemeinsam kann die Energiewende erfolgreich sein.

Einsatz alternativer Substrate

Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit versteht der Kreistag als wichtige Aspekte des Betriebes von Biogasanlagen. Um dies zu fördern, spricht sich der Kreistag dafür aus, zukünftig vermehrt alternative Substrate einzusetzen.  Der im EEG 2017 festgelegte „Maisdeckel“ von 50 % (später 44 %) wird daher begrüßt. Auf diese Weise werden sowohl die Diversität des landwirtschaftlichen Anbaus als auch die energetische Verwertung biogener Reststoffe gefördert. Diese sollen auch aus anderen landwirtschaftlichen Betrieben bezogen werden können.

Erhöhung des Wärmenutzungsgrades

Durch eine zunehmende Erschließung der naheliegenden Gebiete mit Nahwärmenetzen kann der Wärmenutzungsgrad der Anlagen verbessert werden. Beispiele weiterer Möglichkeiten zusätzlicher Wärmenutzung sind die Nachverstromung durch ORC-Anlagen (Organic Rankine Cycle – Verfahren zur Stromgewinnung aus Wärme bei niedrigen Temperaturen) oder die Lieferung von Wärme an industrielle Verbraucher. Durch diese Maßnahmen können sowohl Emissionen vermieden (Substitution von fossilen Brennstoffen) als auch die Wirtschaftlichkeit der Anlagen verbessert werden (erhöhte Erlöse).

Informationsangebot für Anlagenbetreiber

Durch eine regelmäßige und zeitnahe Information der Anlagenbetreiber über Maßnahmen technischer und organisatorischer Art können diese bestmöglich auf die neue Wettbewerbssituation vorbereitet werden. Darüber hinaus könnten Strukturen für ggf. gemeinsame Vermarktungsmöglichkeiten geprüft und geschaffen werden.

Öffentlichkeitsarbeit

Geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung und zur Akzeptanzbildung können helfen, die wichtige Bedeutung der Biogasanlagen für die nachhaltige Energieversorgung des Landkreises zu kommunizieren.

 

 

 

Anschließend beendet Landrat Rößle um 11.30 Uhr die Sitzung.