Beschluss:
1.
Der
Landkreis Donau-Ries gewährt dem gKU entsprechend dem Antrag vom 27.03.2017 aus
den Zuschussmitteln des Jahres 2017 eine erste Teilbewilligung in Höhe von
500.000 EUR als freiwilligen Investitionskostenzuschuss.
2.
Der
Zuschuss wird als Abschlag gewährt und ist grundsätzlich für die beantragten Anschaffungen
bzw. Maßnahmen zu verwenden. Gegebenenfalls frei werdende Zuschussmittel können
mit Zustimmung des Zuwendungsgebers auf andere Investitionen umgewidmet werden.