Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss genehmigt die Auslegungsvereinbarung über die Abgrenzung der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte gem. § 35 a SGB VIII zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53 ff SGB XII zwischen dem Jugendamt und dem Bezirk Schwaben (Stand 07.11.2016).