Sitzung: 05.04.2017 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss genehmigt die
Auslegungsvereinbarung über die Abgrenzung der Eingliederungshilfe für seelisch
Behinderte gem. § 35 a SGB VIII zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
nach den §§ 53 ff SGB XII zwischen dem Jugendamt und dem Bezirk Schwaben (Stand
07.11.2016).