Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Das Landratsamt Donau-Ries als zuständige Behörde für den ÖPNV im Landkreis Donau-Ries (ÖPNV-Aufgabenträger) verzichtet nach Art. 7 Abs. 2 Satz 2 EU-VO 1370/2007, auf eine Veröffentlichung der Informationen gemäß Art. 7 Abs. 2 Satz 1 EU-VO 1370/2007 für den „Rufbus Monheimer Alb“.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Leistung auszuschreiben bzw. einen Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Da die Leistung eine Haushaltswirsamkeit auf die Folgejahre verursacht, wird das Ausschreibungsergebnis dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.