Beschluss:
Aufgrund der Art. 57 ff. LKrO erlässt der Kreistag die in der Originalniederschrift beigefügte Haushaltssatzung des Landkreises Donau-Ries für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich des Haushaltsplans 2017.
Weiterhin beschließt der Kreistag gemäß Art. 64 Abs. 4 LKrO den mit dem Haushaltsplan 2017 vorgelegten Finanzplan für die Haushaltsjahre 2016 bis 2020 samt dem ihm zugrunde liegenden Investitionsprogramm.