Beschluss:
Als Zuschuss für die Durchführung der Oettinger Residenzkonzerte durch das „Kuratorium Oettinger Residenzkonzerte e. V.“ sind ab dem Haushaltsjahr 2017 3.000 EUR in den Haushalt einzustellen.
Beschluss:
Als Zuschuss für die Durchführung der Oettinger Residenzkonzerte durch das „Kuratorium Oettinger Residenzkonzerte e. V.“ sind ab dem Haushaltsjahr 2017 3.000 EUR in den Haushalt einzustellen.