Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0

Beschluss:

 

1.    Der Kreistag beschließt im Zusammenhang mit der Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b UStG, die Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 UStG zu nutzen und beauftragt die Verwaltung gegenüber dem zuständigen Finanzamt die dafür notwendige Erklärung bis spätestens zum 31.12.2016 fristgerecht abzugeben.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen organisatorischen, personellen und finanziellen Vorbereitungen zur Anwendung des § 2b UStG ab spätestens 01.01.2021 rechtzeitig anzugehen. Entsprechende Haushaltsmittel sind beginnend mit dem Kreishaushalt 2017 zu veranschlagen.