Beschluss:
1.
Der Kreistag beschließt im Zusammenhang mit der Neuregelung der
Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b UStG, die Übergangsregelung
des § 27 Abs. 22 UStG zu nutzen und beauftragt die Verwaltung gegenüber dem
zuständigen Finanzamt die dafür notwendige Erklärung bis spätestens zum
31.12.2016 fristgerecht abzugeben.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen organisatorischen,
personellen und finanziellen Vorbereitungen zur Anwendung des § 2b UStG ab
spätestens 01.01.2021 rechtzeitig anzugehen. Entsprechende Haushaltsmittel sind
beginnend mit dem Kreishaushalt 2017 zu veranschlagen.