Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0

Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 57 ff. LKrO erlässt der Kreistag die in der Originalniederschrift beigefügte Haushaltssatzung des Landkreises Donau-Ries mit einem Kreisumlagehebesatz von 46,00 v. H. für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich des Haushaltsplans 2022.

 

 

Weiterhin beschließt der Kreistag gemäß Art. 64 Abs. 4 LKrO den mit dem Haushaltsplan 2022 vorgelegten Finanzplan für die Haushaltsjahre 2021 bis 2025 samt dem ihm zugrunde liegenden Investitionsprogramm.