Beschluss:
Aufgrund der Art. 57 ff. LKrO
erlässt der Kreistag die in der Originalniederschrift beigefügte
Haushaltssatzung des Landkreises Donau-Ries mit einem Kreisumlagehebesatz von
46,00 v. H. für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich des Haushaltsplans 2022.
Weiterhin beschließt der
Kreistag gemäß Art. 64 Abs. 4 LKrO den mit dem Haushaltsplan 2022 vorgelegten
Finanzplan für die Haushaltsjahre 2021 bis 2025 samt dem ihm zugrunde liegenden
Investitionsprogramm.