Sitzung: 10.11.2021 Ausschuss Soziales, Familie, Bildung, Integration und Kultur
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Beschluss:
„Netzwerkförderung
nach § 45c Abs. 9 SGB XI“
Der Ausschuss für Soziales, Familie, Bildung, Integration und Kultur
empfiehlt dem Kreisausschuss
folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage
der Empfehlungen des
GKV-Spitzenverbands zur Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45 c
Abs. 9 SGB XI in Verbindung mit dem Prüfkonzept der Arbeitsgemeinschaft der
Pflegekassenverbände in Bayern
1. eine Bewerbung für eine Netzwerkstelle (Teilzeit
mit ca. 20 Stunden) beim zuständigen
BKK Landesverband Bayern einzureichen.
2. den Antrag auf Förderung zu stellen. Die
Förderpauschale beträgt bei Antragsgenehmigung bis zu 20.000 € (Personal- und
Sachkosten). Auch für künftige Haushaltsjahre ist eine weitere Förderung
möglich. Weitere 20.000 € müssen durch den Antragssteller, hier Landkreis
Donau-Ries, eingebracht werden. Der Personalhaushalt wird mit 40.000 €
belastet. Nach Abzug der Förderung von 20.000 € verbleibt eine Nettobelastung
in Höhe von 20.000 € für den Landkreis. Die Sachausstattung beinhaltet
lediglich den Bürobedarf. Es werden keine zusätzlichen Projektmittel benötigt.
3. das dazu notwendige Konzept zu erstellen.
4. die Netzwerkstelle wird mit einer 0,5
Vollzeitstelle dem Fachbereich 52 zugewiesen. Eine Mehrung des Stellenplans ist
nicht notwendig.
Im Anschluss beendet Landrat
Rößle die Sitzung.