Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

„Netzwerkförderung nach § 45c Abs. 9 SGB XI“

Der Ausschuss für Soziales, Familie, Bildung, Integration und Kultur empfiehlt dem Kreisausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage der Empfehlungen des
GKV
-Spitzenverbands zur Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45 c Abs. 9 SGB XI in Verbindung mit dem Prüfkonzept der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern

1.      eine Bewerbung für eine Netzwerkstelle (Teilzeit mit ca. 20 Stunden) beim zuständigen BKK Landesverband Bayern einzureichen.

 

2.      den Antrag auf Förderung zu stellen. Die Förderpauschale beträgt bei Antragsgenehmigung bis zu 20.000 € (Personal- und Sachkosten). Auch für künftige Haushaltsjahre ist eine weitere Förderung möglich. Weitere 20.000 € müssen durch den Antragssteller, hier Landkreis Donau-Ries, eingebracht werden. Der Personalhaushalt wird mit 40.000 € belastet. Nach Abzug der Förderung von 20.000 € verbleibt eine Nettobelastung in Höhe von 20.000 € für den Landkreis. Die Sachausstattung beinhaltet lediglich den Bürobedarf. Es werden keine zusätzlichen Projektmittel benötigt.

 

3.      das dazu notwendige Konzept zu erstellen.

4.      die Netzwerkstelle wird mit einer 0,5 Vollzeitstelle dem Fachbereich 52 zugewiesen. Eine Mehrung des Stellenplans ist nicht notwendig.

 

 

 

Im Anschluss beendet Landrat Rößle die Sitzung.