Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beschließt, dass der Stromverkaufspreis, der den E-Mobility-Providern in Rechnung gestellt wird, mindestens die laufenden Kosten der Ladesäulen decken sollen. Sollte der Auftrag beispielsweise an die Fa. EnBW ODR gehen, wären dies ca. 40 Ct/kWh.