Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0

Der Betrauungsakt vom 28.07.2014 wird in § 4 durch einen Absatz 1 a mit folgendem Inhalt ergänzt:

 

„Im Rahmen des Nachweises über die Verwendung der Mittel hat das Krankenhaus ein Defizit in der Fachabteilung Gynäkologie und Geburtshilfe gesondert auszuweisen. Auf die Trennungsrechnung nach § 3 Abs. 5 wird verwiesen. „