Beschluss
Der Kreisausschuss beschließt für die Gewährung von Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII die Anwendung der Wohngeldhöchstbeträge + 10 v.H. ab 01.07.2017.
Beschluss
Der Kreisausschuss beschließt für die Gewährung von Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII die Anwendung der Wohngeldhöchstbeträge + 10 v.H. ab 01.07.2017.