Beschluss
a) Der Landkreis Donau-Ries unterstützt die
Kindertagesstätten im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Bildung,
Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern.
b) Hierzu übernimmt der Landkreis den
erforderlichen Eigenanteil in Höhe von 10 % = 5.560 €.
c) Sollte der Freistaat für diesen Zweck
entsprechende Haushaltsmittel für die Jahre 2017 und 2018 ausweisen übernimmt
der Landkreis den entsprechenden Eigenanteil.
d) Die Verwaltung wird beauftragt, die
entsprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen bzw. für die Jahre 2017 und 2018
einzuplanen.