Beschluss
Herr Landrat Stefan Rößle
wird ermächtigt, im Hinblick auf die Zuständigkeiten der verschiedenen
grenzüberschreitenden Linien die im Entwurf als Anlage beigefügte
öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Landkreis Dillingen a. d. Donau und
der Stadt Donauwörth abzuschließen.